Erklärung zur Barrierefreiheit
Reinblau als Websitebetreiber ist bemüht, diese Website barrierefrei und in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Wir orientieren uns dabei an den Rechtsvorschriften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 6.2.2026) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (reinblau.coop).
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Dann können Sie sich gerne per E-Mail bei uns melden:
Kiki Wey – mail@reinblau.de
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Reinblau eG
Urbanstr. 71
10967 Berlin
Tel: 030 9854041-00
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitestgehend barrierefrei sowie mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. In den Bereichen Farbkontrast, Bedienung mit der Tastatur und Strukturierung der Inhalte liegen keine bekannten Fehler vor.
Soweit sinnvoll wurden unterstützende ARIA-Kennzeichnungen vergeben. Außerdem haben wir zur besseren Verständlichkeit bei der Verwendung von Lesegeräten sowie zur besseren Bedienbarkeit mit der Tastatur, die Reihenfolge der Websiteelemente im Quelltext von der Reihenfolge der visuellen Präsentation losgelöst.
Einschränkungen bestehen teilweise noch in der Auszeichnung von Icons sowie in der vollständig barrierefreien Bedienung des Zitatsliders.
Leider haben wir keinen Einfluß auf die barrierefreie Ausgestaltung der externen Seite zur Terminvereinbarung über Calendly, da es sich bei Calendly um einen fremden Anbieter handelt. Wir konnten keinen gleichwertigen, barrierefrei gestalteten, Dienst zur Terminvereinbarung finden. Ihnen stehen jedoch mit E-Mail und Telefon zwei Alternativen zur Verfügung, um mit uns einen Termin zu vereinbaren.
Evaluationsmethode
Im Februar 2026 wurde unsere Webseite zuletzt mit dem WAVE Evaluationstool sowie dem Web Accessibility Checker getestet. Die als Fehler gefundenen und gekennzeichneten Einschränkungen der Zugänglichkeit wurden in Folge mit Ausnahme der oben genannten Einschränkungen sämtlich beseitigt.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner*innen oder Verlierer*innen zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de