LeistungenBarrierefreiheit

Barrierefreiheit: Mehr als ein Feature

Häufig erschweren Barrieren den Zugang zu Webseiten und verhindern, dass alle Menschen diese gleichberechtigt nutzen können: Laut einer gemeinsamen Studie von Google und Aktion Mensch erfüllt nur etwa ein Drittel der großen deutschen Online-Shops die Anforderungen an Barrierefreiheit.

Vorteile barrierefreier Webauftritte

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten so gestaltet und entwickelt werden, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, genutzt werden können. Dies schließt Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen ein.

Für Unternehmen bietet die barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Angebote eine Vielzahl von Vorteilen:

👉 Mehr Menschen erreichen: Durch digitale Barrierefreiheit können alle Menschen Ihre Internet-Angebote ohne Einschränkungen nutzen. Benutzerfreundliche und barrierefreie Websites helfen allen!

👉 Zielgruppen verbreitern: Barrierefreie Webseiten erreichen eine breitere Zielgruppe und damit auch mehr potenzielle Kund:innen.

👉 Zufriedene Kunde:innen gewinnen: Barrierefreie Webseiten sind zugleich auch benutzerfreundliche Webseiten, dies ist die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg von Webseiten denn sie führt Nutzer:innen schneller und effizienter zum Ziel.

👉 Reichweite erhöhen: Suchmaschinen belohnen Barrierefreiheit: Nutzerfreundliche und zugängliche Webseiten werden leichter gefunden.

👉  Digitale Teilhabe fördern: Soziale Verantwortung gehört zu einer modernen Präsenz im Internet dazu. Die Förderung der Teilhabe für alle Menschen ist eine wichtige Voraussetzung.

Nützliche Tipps

Wichtig ist, dass die Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit bzw. Zugänglichkeit berücksichtigt werden.

Beim Entwickeln einer Website sind verschiedenen Gewerke beteiligt und für das Gelingen einer zugänglichen Seite sind die Redaktionen, die Konzeption, das Design und die Programmierung gemeinsam gefordert:

Barrierefreiheit im Internet ist für zehn Prozent der Bevölkerung unerlässlich, für mindestens 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent hilfreich.

Aktion Mensch

Rechtliche Anforderungen

Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses verpflichtet deutsche Unternehmen zu Mindeststandards von Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen, unter anderem im Online-Handel. 

Für wen gilt die neue Regelung?

Die neue Regelung betrifft konkrete Branchen, etwa den Online-Handel, Banken, bestimmte Personenbeförderungs- oder Mediendienste.

Unternehmen, die Dienstleistungen, Services und Produkte online verkaufen, also im speziellen E-Commerce Anbieter müssen barrierefreie Webseiten und Apps bereitstellen. Auch für Websites mit der Möglichkeit zur Terminbuchung oder mit einem Kontaktformular gilt die neue Regelung.

Was ist zu tun?

Für Websites und Apps gilt die Norm EN 301 549. Diese definiert in Ihren Anforderungen den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1“ auf Level AA. Die WCAG wiederum ist eine Sammlung von Prinzipien, Richtlinien und Kriterien, mit denen sich die Barrierefreiheit von Websites und Apps überprüfen lässt. Folgende Stufen sind definiert:

  • Stufe A: Ohne die Erfüllung grundlegender Anforderungen ist die Nutzung für Menschen mit Behinderung nicht möglich
  • Stufe AA: Enthält alle Anforderungen, um Websites für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen
  • Stufe AAA: weitere Anforderungen, die allerdings teilweise mit erhöhtem Aufwand umzusetzen sind. EN 301 549 verweist auf Version 2.1 der WCAG, welche im Juni 2018 veröffentlicht wurde. WCAG 2.2 wurde Ende August 2022 veröffentlicht.

Zudem muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ mit dem Stand der umgesetzten Massnahmen zur Einhaltung der Barrierefreiheit veröffentlicht werden. Nutzer und Nutzerinnen sollen außerdem über eine Kontaktmöglichkeit Barrieren melden können.

» Mehr Informationen auf der Seite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Was Barrierefreiheit für Websites bedeutet

Eine Website ist barrierefrei, wenn sie sich trotz Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen vollständig nutzen lässt.

Die Vorgaben zur Barrierefreiheit sind in vier Prinzipien unterteilt:

Wahrnehmbarkeit

Darunter fallen Textalternativen zu Bildern und einfache Layouts, bei denen Informationen klar strukturiert sind und Inhalte sowohl visuell als auch auditiv rezipiert werden können.

Bedienbarkeit

Es soll möglich sein, durch die gesamte Seite allein mit Hilfe der Tastatur zu navigieren. Alle Nutzer sollten genügend Zeit haben, um Inhalte wahrzunehmen. Eingabefelder wie etwa Formulare sollen im Backend klar ausgezeichnet sein, damit man sie auch ohne Tastatur nutzen kann. Außerdem ist darauf zu achten, Inhalte so zu gestalten, dass die Wahrscheinlichkeit eines epileptischen Anfalls so gering wie möglich ist.

Verständlichkeit

Inhalte sollten einfach zu lesen und zu verstehen sein. Das kann beispielsweise die Schriftgröße betreffen oder den Kontrast von Schrift und Hintergrund.

Die Einhaltung von Web-Standards soll berücksichtigt werden, beispielsweise sollten Links unterstrichen und wenn möglich in einer Farbe ausgezeichnet werden. Außerdem soll die Website Feedback bei Fehlern geben und helfen, diese zu korrigieren. Dazu gehören beispielsweise deutliche Fehlermeldungen.

Robustheit

Die Website soll korrekt und zuverlässig funktionieren, unabhängig von den verwendeten Technolgien. Die Nutzbarkeit von Screenreader soll gegeben sein.

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